Sind Hörgeräte beim Autofahren erlaubt?

Sind Hörgeräte beim Autofahren erlaubt?

Hörsysteme hindern grundsätzlich nicht am Autofahren. Bevor Sie sich mit einem Hörgerät ans Steuer setzen, gibt es jedoch einige Fragen zu klären: Von der Wahl des richtigen Führerscheins bis zu besonderen Anforderungen für Gehörlose oder den Transport von Personen. Erfahren Sie auch, wie die Prüfung mit der passenden Unterstützung einfach gelingt.

Egal ob Hupen, Martinshörner oder die Motorengeräusche des eigenen Wagens – viele Warnsignale im Straßenverkehr sind akustisch. Wer schlecht hört, kann sie leicht überhören, und das birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Aber natürlich bringt ein Führerschein mehr Lebensqualität, und Hörprobleme müssen für das Autofahren nicht unbedingt ein Hindernis sein.

Wenn Sie trotz Hörminderung eine Fahrerlaubnis beantragen möchten, sollten Sie zunächst klären, ob Sie einen normalen Führerschein machen dürfen, oder ob Sie eine Sondergenehmigung benötigen. Wer leicht bis mäßig schwerhörig ist und Hörgeräte beim Autofahren trägt, die zu akustischen Wahrnehmungen befähigen, darf einen normalen Führerschein beantragen. Wird diese Anforderung durch eine medizinische Voruntersuchung bestätigt, steht seinem Erwerb nichts im Weg.

Mobil mit guten Sinnen

Bei hochgradiger Schwerhörigkeit dürfen keine anderen schwerwiegenden Beeinträchtigungen wie Seh- oder Gleichgewichtsstörungen vorliegen, um eine Fahrerlaubnis erwerben zu können. Konkret entscheidet hierüber ein Gutachten des Hals-Nasen-Ohren-Arztes: Es bescheinigt, dass der Gleichgewichtssinn intakt ist. Nutzen Sie hierfür gerne unsere HNO-Suche.

Entscheidend ist auch, ob die schwerhörige Person einen Pkw- oder Motorradführerschein (Gruppe 1) oder einen Lkw- oder Busführerschein (Gruppe 2) machen möchte. Liegt grundsätzlich eine Fahreignung vor, gibt es bei der Fahrerlaubnis für Pkw und Motorrad keine Auflagen oder Beschränkungen für schwerhörige Personen, die Hörgeräte beim Fahren tragen. Wer den Führerschein bei Schwerhörigkeit auch für LKW und den Personentransport braucht, muss folgende Auflagen erfüllen: Vor Erteilung des Führerscheins muss eine fachärztliche Eignungsuntersuchung erfolgen und auch danach müssen regelmäßig weitere Kontrollen absolviert werden. Außerdem müssen sich Kandidaten im Vorfeld mit drei Jahren Praxiserfahrung mit einem Fahrzeug der B-Klasse im Straßenverkehr bewährt haben.

So finden Sie die richtige Fahrschule

  • Oftmals treten Probleme bereits vor der ersten Fahrt auf, wenn es um den Erwerb des Führerscheins geht. Denn der Mangel an geschulten Fahrlehrern und geeigneten Lehrmaterialien erschwert Gehörlosen und Schwerhörigen die theoretische Prüfung ungemein. Daher ist es ratsam, sich bei den Fahrschulen nach geschultem Personal und den geeigneten Lehrmaterialien zu erkundigen.
  • Gut unterstützt zur Prüfung: Prüflinge können einen Gebärdensprachdolmetscher in Anspruch nehmen, der ihnen hilft, die Prüfungsfragen zu verstehen. Für gehörlose Fahrschüler findet die praktische Fahrprüfung in einem geeigneten Fahrzeug statt, das den Angaben auf dem vom örtlichen medizinischen Ausschuss ausgestellten Eignungsattest entspricht.

Sondererlaubnis für Gehörlose

Gehörlose dürfen dagegen nur Auto fahren, wenn ihnen nach entsprechender Bewertung durch einen medizinischen Ausschuss ein Sonderführerschein bewilligt wird. Dieser bescheinigt, dass die gehörlose Person ein auf die eigenen Bedürfnisse angepasstes Fahrzeug steuern kann. Die Verlängerung eines solchen Führerscheins wird von einem Arzt bewilligt, der die entsprechende Eignungsprüfung vornimmt. Die Gültigkeitsdauer des Sonderführerscheins entspricht der des normalen Führerscheins. Die Straßenverkehrsordnung sieht diesbezüglich zehn Jahre bis zu einem Alter von 50 Jahren, fünf Jahre im Alter von 51 bis 70 Jahren, drei Jahre im Alter von 71 bis 80 Jahren und zwei Jahre ab einem Alter von 81 Jahren vor.

Führerschein bei Schwerhörigkeit abgeben?

Im Alter wird das Gehör oft schlechter. Doch was bedeutet ein über die Jahre nachlassendes Hörvermögen für die Fahrerlaubnis? Ein Blick in Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt die Antwort: Die Anlage umfasst eine Mängelliste an Krankheiten und Behinderungen und deren Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit von Personen. Unter Punkt 2 steht deutlich, dass das Autofahren bei hochgradiger Schwerhörigkeit und sogar bei beidseitiger Gehörlosigkeit grundsätzlich möglich ist.

Mobil trotz Schwerhörigkeit

Generell gilt also: Autofahren ist auch für Gehörlose oder bei Schwerhörigkeit grundsätzlich möglich, benötigt jedoch eine entsprechende Betreuung in der Fahrschule sowie durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Es ist außerdem sehr wichtig, dass Hörgeschädigte ihre Hörgeräte beim Autofahren immer tragen, um sich selbst und andere zu schützen. Wer eine Hörhilfe nutzt, ist laut Straßenverkehrsordnung sogar verpflichtet, sie am Steuer zu tragen. Im Führerschein werden dazu entsprechende Kennzahlen vermerkt. Ein Verstoß gegen diese Pflicht hat empfindliche Geldstrafen oder sogar den Verlust des Führerscheins zur Folge.

Sie möchten wissen, welche Hörgeräte beim Autofahren für Sie passend sind? Lassen Sie sich beim Hörakustiker in Ihrer Nähe beraten. Sie sind nicht sicher, ob Sie für den Führerschein ein Gutachten benötigen? Erkundigen Sie sich zunächst beim HNO-Arzt. So erfahren Sie, welche Anforderungen Sie ganz persönlich erfüllen müssen, um trotz Schwerhörigkeit mobil zu sein.

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