Mit gutem Gehör ins neue Jahr

Tipps für eine sichere Silvesternacht

Zehn, neun, acht, … der Countdown zum Jahreswechsel hat begonnen. Wir erklären, wie Sie Ihr Gehör vor der lauten Silvesterböllerei und Ihre vier Wände vor Feuerwerksbränden schützen.

“Oooooh” und “aaaaah”, krach, bumm, schauer, zisch, riesel – viele Menschen läuten das neue Jahr mit einem ausgiebigen Feuerwerk ein. Doch so schön das bunte Spektakel auch am dunklen Nachthimmel aussieht: Es birgt große Gefahren für unser Gehör, belastet die Umwelt und endet nicht selten in Bränden, zu denen die Feuerwehr ausrücken muss – ganz davon abgesehen, dass allein in Deutschland jedes Jahr in wenigen Stunden zum Jahreswechsel rund 140 Millionen Euro in die Luft fliegen.

 

Feuerwerk bringt es auf 145 Dezibel

 

Die Schäden, die unsere Ohren von dem Lärm in der Silvesternacht tragen können, sind erheblich. 145 Dezibel laut sind Chinaböller und selbst das Zischen der bunten Raketen kommt in einem Meter Abstand auf 120 Dezibel und trifft damit schon die Schwelle, aber der wir Krach als schmerzhaft laut empfinden. Alle Schalldrücke darüber können unser Gehör dauerhaft schädigen. Der Hintergrund: Zu lauter Schalldruck zerstört die empfindlichen Haarsinneszellen im Innenohr. Diese können dann keine akustischen Signale in Nervenimpulse umwandeln und an den Hörnerv weiterleiten – Schwerhörigkeit ist die Folge. Aber auch ein Knalltrauma oder Tinnitus können Folgen des Krachs von Feuerwerkskörpern sein, die direkt neben uns explodieren.

Die wichtigsten Fakten rund um das Silvesterfeuerwerk

  • In diesem Jahr startet der Verkauf der Pyrotechnik bereits am 28. Dezember, da der eigentliche gesetzliche Verkaufsstart am 29. ein Sonntag ist.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt.
  • Feuerwerk der Klasse 2 (darunter alle handelsüblichen Raketen, große Böller und Vulkane) dürfen erst an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.
  • Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk fallen in die Kategorie F1 und dürfen an Kinder ab zwölf Jahren verkauft werden. Hier gilt allerdings unbedingt die Aufsichtsplicht der Eltern.
  • Achten Sie beim Kauf auf das CE-Prüfzeichen und eine Registrierungsnummer, die aus zwei vierstelligen Zahlenblöcken besteht. Nur dann handelt es sich um hier zugelassene Feuerwerksware.

So schützen Sie Ihr Gehör in der Silvesternacht

 

Schützen können wir unser Gehör zum einen, indem wir auf leises Feuerwerk setzen. Denn bei aller Begeisterung für die Knallerei sind es doch vor allem Leuchtkugeln, Fontänen und Feuerkreisel, die einen bunten Lichterregen an den Nachthimmeln zaubern und den eigentlichen optischen Reiz eines Feuerwerks ausmachen. Und auch die traditionelle Wunderkerze sieht schön im Dunklen aus und ist dabei ganz leise. Zum anderen ist ein Abstand von einigen Metern von den Böllern empfehlenswert. Denn laut der Deutschen Gesellschaft für HNO-Heilkunde wirken etwa 25 Millisekunden lange Schallimpulse auf unser Gehör, wenn Raketen weniger als zwei Meter entfernt von unseren Ohren explodieren. Sie erreichen Spitzen von bis zu 160 Dezibel. Unsere Ohren nehmen diese kurzen Spitzenpegel weniger als Lärm wahr als eine laute Dauerbeschallung und sind dann für Hörschäden besonders anfällig. Vor allem Kinder und Jugendliche, die die Lautstärke der Knallkörper noch nicht einschätzen können, müssen von Erwachsenen geschützt werden. Am sichersten ist neben dem erforderlichen Sicherheitsabstand das Tragen eines Gehörschutzes. Mit Ohrstöpseln können wir das optische Schauspiel am Himmel unbesorgt genießen.

Zehn Tipps für ein sicheres Feuerwerk

 

  1. Grundsätzlich gilt, dass Feuerwerke in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Tankstellen, Reet- und Fachwerkhäusern verboten sind.
  2. Vorsicht ist geboten vor illegalen Billigraketen. Sie sehen zwar oft harmlos aus, können aber bei nicht sachgemäßem Gebrauch verheerenden Schaden anrichten.
  3. Schließen Sie in der Silvesternacht alle Fenster und Türen, damit keine Böller hineinfliegen und Brände auslösen können.
  4. Zünden Sie Feuerwerk nur draußen im Freien.
  5. Legen Sie Böller am besten auf den Boden, zünden sie an und halten dann mindestens acht Meter Abstand.
  6. Starten Sie Raketen nicht aus der Hand, sondern aus Flaschen oder Rohren, die Sie in eine Getränkekiste oder in den Boden stecken.
  7. Tragen Sie Handschuhe zum Schutz vor Verbrennungen.
  8. Zünden Sie Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, nicht erneut an. Nach 30 Minuten in einem Eimer Wasser sind sie unschädlich und können im Restmüll entsorgt werden.
  9. Klar, zur Silvesterparty gehört auch das ein oder andere alkoholische Getränk. Dennoch sollten Feuerwerker nicht zu stark alkoholisiert sein.
  10. Schützen Sie Kinder und Tiere, die ein viel feineres Gehör als Erwachsene haben und entsprechend empfindlicher auf den Krach reagieren, mittels Gehörschutz oder in ruhigen Räumen.

Alternativen zum Feuerwerk: gut fürs Klima und unsere Ohren

 

Nicht nur unser Gehör, auch die Umwelt nimmt Schaden an den Böllern, die bei jedem Schuss Schwarzpulver freisetzen. Weil in vielen deutschen Großstädten die Feinstaubwerte ohnehin bereits den WHO-Grenzwert überschreiten, hat die deutsche Umwelthilfe an 100 Städte appelliert, in diesem Jahr nur schwarzpulver-freie Feuerwerke zuzulassen. Eine optisch ebenso ansprechende, umwelt- und ohrenfreundliche Alternative sind beispielsweise Laser- und Lichtshows. Einige Großstädte haben daher in diesem Jahr böllerfreie Zonen definiert. So ist es zum Beispiel am Brandenburger Tor auf Deutschlands größter Silvester-Partymeile ebenso wie rund um den Kölner Dom, in der Münchner Fußgängerzone, auf dem Stuttgarter Schlossplatz, in der gesamten Düsseldorfer Altstadt und an Hamburgs Binnenalster verboten, Feuerwerkskörper zu zünden. Allerdings begründen die Städte diese Verbotszonen nicht mit der Feinstaubbelastung, sondern der steigenden Gefahr von Verletzungen.

 

Brandschutz für Schwerhörige und Gehörlose

 

Am häufigsten werden Feuerwehren in der Silvesternacht zu Verletzten gerufen, die sich nicht an die oben aufgelisteten Sicherheitstipps gehalten und sich gefährliche Brandverletzungen vor allem an den Händen zugezogen haben. Oft verirren sich auch Raketen und stecken Gartenmöbel auf Terrassen und Balkonen in Brand. Zum Schutz vor Bränden in Häusern und Wohnungen sind seit einigen Jahren bundesweit in allen Wohnräumen Rauchmelder Pflicht. Diese kleinen Geräte an der Zimmerdecke alarmieren mit einem lauten Pfeifton, wenn sie Rauch bemerken. Das Problem: Schwerhörige und gehörlose Menschen können diesen Alarm unter Umständen nicht hören. Für sie gibt es spezielle Modelle, die mittels Lichtblitzen oder Vibration vor Bränden schützen.

 

Rauchmelder mit Lichtsignalanlagen warnen Gehörlose

 

Diese Rauchmelder geben bei Rauchentwicklung per Funk ein Signal an ein Empfängergerät, das entweder so hell blinkt, dass man es sogar mit geschlossenen Augen wahrnimmt, oder in der Tasche mitgetragen oder unter dem Kopfkissen deponiert wird und wie ein Handy vibriert. Gehörlose schützt am effektivsten ein Rauchmelder mit Lichtreizen und Vibration.

Diese Art des Alarms funktioniert auch mit anderen Alltagsgeräuschen wie Telefon, Türklingel, Babyphone oder Wecker: All diese Signale können über sogenannte Lichtsignalanlagen in Blinken oder Vibration umgesetzt werden und so auch gesehen oder bemerkt werden, ohne dass man sie hört, was den Alltag für schwerhörige Menschen erheblich erleichtert. Lichtsignalanlagen gibt es auch für Fußmatten vor der Wohnung, als Alarmsystem bei überlaufendem Wasser oder für einen Personenruf, den ein pflegebedürftiger Mensch im Notfall auslösen kann. Ihr Hörakustiker berät Sie, wenn Sie sich eine solche Lichtsignalanlage anschaffen wollen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn Ihr HNO-Arzt einen hochgradigen Hörverlust feststellt und Ihnen ein solches System verordnet.

 

Bei mittelgradiger Schwerhörigkeit sind klassische Rauchmelder ausreichend

 

Bis zu einer mittelgradigen Schwerhörigkeit sind auch klassische Rauchmelder geeignet. Allerdings sollten Schwerhörige darauf achten, dass sie Rauchmelder mit Alarmgeräuschen mit tiefen Frequenzen einsetzen. Um Menschen mit einer Hörminderung zu wecken, eignet sich am besten ein Frequenzbereich zwischen 400 und 520 Hz. Für Hörgeräte-Träger mit einer leicht- bis mittelgradigen Schwerhörigkeit kann auch ein herkömmlicher Rauchmelder mit akustischem Alarm ausreichend sein – vorausgesetzt, die Hörgeräte sind von einem Hörakustiker so eingestellt, dass sie plötzlich auftretenden Krach nicht vollständig unterdrücken.

Mit welchen externen Geräten und Systemen Sie Ihre Hörgeräte außerdem vernetzen können, haben wir auf der Themenseite Konnektivität zusammengestellt.

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