Was kostet ein Hirnstammimplantat?
Was kostet ein ABI (Auditory Brainstem Implantat) oder Hirnstammimplantat? Wann ist es erfolgversprechend? Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen? Mehr dazu erfahren Sie hier.
Patienten, bei denen eine medizinische Indikation für ein Hirnstammimplantat vorliegt, haben Anspruch auf eine Versorgung damit. Das ist der Fall, wenn eine Verbesserung des Hörvermögens durch ein ABI erwartet wird. Dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die kompletten Kosten für ein Hirnstammimplantat.
Generell werden heutzutage bei Kindern und Erwachsenen ABIs eingesetzt, deren Hörnerv oder Innenohr eine Fehlbildung aufweist oder aus anderen Gründen nicht mehr funktioniert.
Was ist ein Hirnstammimplantat?
Hirnstammimplantate sind medizintechnische Hörprothesen. Sie ermöglichen es Menschen, die unter einer Taubheit aufgrund eines beidseitigen funktionslosen Hörnervs leiden, durch eine elektrische Reizung des noch funktionsfähigen Schneckenkerns (Nucleus cochlearis) im Hirnstamm wieder zu hören und so Töne oder Sprache zu verstehen.
Medizinische Indikation für ein Hirnstammimplantat
Wenn Sie glauben, dass ein auditorisches Hirnstammimplantat für Sie in Frage kommt, sollten Sie sich mit einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt in Verbindung setzen. Bei Kindern helfen Ihnen auch Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie. Außerdem können Sie Fachleute in der Hörsystem-Anpassung wie Akustiker oder Audiologen zu Rate ziehen. Um für ein Hirnstammimplantat in Frage zu kommen, müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass die Anpassung eines Hörgerätes keinen Erfolg bringt, dieser jedoch mit einem Hirnstammimplantat zu erwarten ist. Dabei liegt der Fokus nicht nur in einer Verbesserung des Sprachverstehens. Eine Verbesserung des Hörvermögens kann auch schon darin liegen, das Richtungshören, das Entfernungshören oder das selektive Hören zu verbessern.
Das ABI gleicht eine ausgefallene Körperfunktion aus und leistet einen Behinderungsausgleich. Daher besteht rechtlich ein sehr weitreichender Anspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt einen Leistungsanspruch, die Sinnesfunktion des Hörens so weit wie möglich wiederherzustellen und bestenfalls eine Normalhörigkeit wie bei einem hörgesunden Menschen zu erreichen.
Kosten eines Hirnstammimplantats
Die Kosten für ein Hirnstammimplantat liegen ungefähr bei 30.000 Euro. Generell werden die Kosten für die Versorgung mit Hörimplantaten in Deutschland vollständig von der Krankenkasse getragen. Die implantierenden Kliniken rechnen direkt mit den Krankenkassen ab, sodass auf den gesetzlich versicherten Patienten keine Kosten zukommen.
Neben den Behandlungskosten übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Hörimplantate. Dazu gehören Kosten für Reparaturen und Batterien, aber auch für die Wiederbeschaffung, beispielsweise, wenn der Audioprozessor verloren gegangen ist. Sowohl der Audioprozessor, der außen am Ohr getragen wird, und der implantierte Teil des Hörimplantats sind ein einheitliches, aktives Medizinprodukt. Führt eine technische Weiterentwicklung der äußerlich getragenen Audioprozessoren zu einer Verbesserung des Gehörs, haben Patienten Anspruch auf einen neuen Audioprozessor bzw. dessen Aufrüstung. Eine solche technische Verbesserung können Sie jederzeit bei Ihrer Krankenkasse geltend machen. Eine zeitliche Frist für die Beantragung der Neuversorgung gibt es nicht.
Die im Falle von Hörimplantaten oftmals fehlinterpretierte Frist für eine Wiederverordnung, wie sie in der Hilfsmittelrichtlinie bei der Hörgeräte-Versorgung gilt (fünf Jahre bei Kindern, sechs Jahre bei Erwachsenen), besteht bei Hörimplantaten nicht. Diese halten oft sehr lange, durchschnittlich 20 bis 30 Jahre.
Einen Überblick der verschiedenen Implantat-Lösungen erhalten Sie in unserem Beitrag „Wenn Hörgeräte nicht mehr helfen“.