Damit der Start ins Leben gelingt
Ein verpflichtendes Hörscreening für Neugeborene stellt seit mittlerweile zehn Jahren eine verbesserte Versorgung im Fall einer Hörschädigung sicher. Anlässlich des Jubiläums erfahren Sie hier, wie ein Neugeborenen-Hörscreening abläuft.
Zwei bis drei von 1.000 neugeborenen Kindern kommen mit einer behandlungsbedürftigen Hörstörung zur Welt. Eine unerkannte Schwerhörigkeit gefährdet eine altersgerechte Hör- und Sprachentwicklung. Das Knüpfen von Freundschaften, Sprachenlernen und Erfolg in der Schule – all das und noch mehr hängt von unserem Hörsinn ab. Um Hörstörungen frühzeitig zu erkennen und zu versorgen, ist in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 ein Hörscreening für alle Neugeborenen vorgeschrieben.
Primärscreening in den ersten Lebenstagen
Zwischen dem 3. und dem 10. Lebenstag wird das Primärscreening durchgeführt. In der Regel findet es in der Geburtsklinik statt, kann aber auch von einem Kinderarzt oder einem HNO-Facharzt übernommen werden. Für dieses primäre Hörscreening stehen zwei Untersuchungsmethoden mit automatisierter Auswertung zur Verfügung: eine Messung von Transitorisch Evozierten Otoakustikschen Emissionen (TEOAE) oder Auditorisch Evozierten Hirnstammpotenzialen (AABR).
Die TEOAE-Messung überprüft die Funktion der äußeren Haarsinneszellen im Innenohr. Diese Methode bietet erste Erkenntnisse, ist allerdings für Störungen anfällig, die beispielsweise durch Ohrenschmalz im Gehörgang verursacht werden können. Das AABR ist nicht so anfällig, jedoch etwas aufwändiger. Dabei wird das gesamte Innenohr, die Hörnerven und der Hirnstamm untersucht. Dadurch lassen sich auch besondere Formen der Schwerhörigkeit erkennen, die nicht primär die Haarsinneszellen betreffen.
Weitere Untersuchungen folgen
Wird bei diesen Untersuchungen eine Hörminderung festgestellt, folgen weitere Messungen. Auch diese sind in der Kinderrichtlinie verankert. In der Praxis hat sich ein zweistufiges Vorgehen für Kinder mit einem auffälligen Hörscreening bewährt. So wird innerhalb von 14 Tagen eine erneute AABR-Untersuchung durchgeführt, möglicherweise auch eine TEOAE-Messung. Sind diese Untersuchungen ebenfalls auffällig, erfolgt bis spätestens zum Ende des dritten Lebensmonats eine pädaudiologische Untersuchung bei einem Facharzt. Wird dort eine Hörstörung erkannt, sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Im Falle einer Hörminderung sollte bis spätestens zum sechsten Lebensmonat eines Kindes eine Versorgung mit Hörsystemen erfolgen. Gleichzeitig ist es empfehlenswert, eine Hör-Frühförderung einzuleiten. Dank einer solchen frühzeitigen Versorgung kann betroffenen Kindern eine natürliche Sprachentwicklung ermöglicht werden.
Weitere Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening finden Sie hier.