Hörschädigung durch Arzneimittel

Hörschädigung durch Arzneimittel

Lesen Sie über Schädigung des Gehörs? Lesen Sie immer die Beipackzettel der Medikamente, die Sie verschrieben bekommen? Als mögliche Nebenwirkung wird häufig auch die „Schädigung des Gehörs“ aufgeführt. Warum das so ist, erläutert folgender Artikel.

„Schädigungen des Gehörs sind möglich“ – dieser Hinweis ist des Öfteren im Beipackzettel von Arzneimitteln zu finden. Nur die wenigsten Patienten lesen das Kleingedruckte und bringen ihre Schwerhörigkeit mit Arzneimitteln in Verbindung. Aber auch Ärzte denken nicht immer daran den Grund für eine Hörschädigung bei einem Arzneimittel zu suchen. Diese unerwünschte Begleiterscheinung wird als „ototoxisch“ bezeichnet.

 

Ungewünschte Nebenwirkungen

Forscher der Oregon Health and Science University School of Medicine in den USA haben herausgefunden, dass die Verwendung von Aminoglykosid-Antibiotika ein großes Risiko für Patienten mit bakteriellen Entzündungen darstellt. Medikamente mit dieser Zusammensetzung werden zur Behandlung von Meningitis, Bakteriämie, Atemwegserkrankungen bei zystischer Fibrose und bei Frühgeborenen mit Infektionen eingesetzt. Seit langem ist bekannt, dass bestimmte Antibiotika toxische Nebenwirkungen auf das Hör- und Gleichgewichtsorgan haben können. Bei schweren Infektionen ist Antibiotika mit diesem Wirkstoff jedoch häufig die erste Wahl. Die später entwickelten Antibiotika dieser Gruppe sind zwar weniger otoxisch, können aber bei hoher Dosierung ebenfalls innenohrschädigend sein. Außerdem können beispielsweise bei Chemotherapien eingesetzte Platinpräparate, sowie in der AIDS-Therapie verabreichte Nucleosidanaloga oder das als Antimalariamittel verordnete Chinin eine Schwerhörigkeit auslösen. Bei Frauen mit einer Versteifung des Steigbügels am Übergang zum Innenohr (Otosklerose) kann die Einnahmen von hormoneller Verhütungsmittel bereits zu einer Schwerhörigkeit führen. Auch wenn die Otosklerose längst nicht mehr akut ist, sollte die Patientin auf die Einnahme der Anti-Baby-Pille verzichten. Unter Otosklerose leiden rund ein Prozent der Frauen.

 

 Angriffspunkt: Innenohr

Die Ausprägung der Ototoxizität von Arzneimitteln schwankt zwischen wenig bemerkbaren Einschränkungen und komplettem Hörverlust. Während einige Schäden reversibel sind, führt die Wirkung anderer Medikamente zur dauerhaften Schädigung des Gehörs und folglich auch zum Verlust des Gleichgewichtssinns.

Angriffspunkt der Wirkstoffe sind die Haarzellen der Hörschnecke im Innenohr. Die Medikamente können diese Sinneshaarzellen, welche für das Weiterleiten von Geräuschen verantwortlich sind, schädigen. Von ihnen gehen Nervenfasern aus, die sich zum Hörnerv vereinigen und ins Gehirn führen. Die Abläufe, die zur Schädigung des Innenohres führen sind vielfältig und noch nicht alle bis ins Detail geklärt.

Welche Risiken birgt die Einnahme von Schmerzmitteln für den Hörverlust ?

Eine besondere Gefahr des Gehörverlustes stellen Schmerzmittel dar. Vor allem Männer unter 60 zählen zu der Risikogruppe. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie unter der Leitung von Harvard-Wissenschaftlern. Die Forscher analysierten Daten von 26 000 Männern, die sie in einer groß angelegten Studie 18 Jahre lang alle zwei Jahre zu ihrer Gesundheit befragt hatten. Am größten war die Gefahr für das Gehör bei unter 50-Jährigen, die regelmäßig Paracetamol einnahmen: 99 Prozent höher als bei Gelegenheitsnutzern.

Acetylsalicylsäure (ASS), Paracetamol und Ibuprofen sind die häufigsten frei verkäuflichen Wirkstoffe gegen Schmerzen. Von ASS war schon länger bekannt, das es in hoher Dosierung das Innenohr schädigt und Tinnitus auslösen kann. In geringen Mengen jedoch verbessert es die Fließfähigkeit des Blutes und wird deswegen für die Therapie von Hörsturz und Tinnitus eingesetzt, die in einigen Fällen – so vermuten Experten – Folge von Durchblutungsstörungen sind.

 

 Fazit

Schädigung des Gehörs: Ein Hörverlust durch den Einfluss einer ototoxischen Substanz bleibt häufig unerkannt. Es ist daher sinnvoll, während oder nach einer Behandlung mit ototoxischen Medikamenten regelmäßige Hörtests durchführen zu lassen.

Bei Kindern können auch schon kleinere Dosen zu irreparablen Hörschäden führen. Besonders Patienten, die bereits unter Hörstörungen leiden, sollten bei der Verordnung von neuen Arzneimitteln den Beipackzettel aufmerksam lesen und den Arzt oder Apotheker gezielt darauf ansprechen.

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