Falscher Alarm?
Noch vor wenigen Wochen in fast allen deutschen Haushalten: Advent, Advent, ein Lichtlein brennt. Lässt man Kerzen aber unbeaufsichtigt brennen, kann es schnell mal passieren, dass der Kranz in Brand gerät. Dann warnt das ohrenbetäubende Geräusch eines Rauchmelders vor Gefahr. Was aber, wenn man dieses nur eingeschränkt oder gar nicht hören kann?
Auf einen Blick
- Rauchmelder sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und gehören zur Grundausstattung
- für Hörgeschädigte können Alarmtöne zu leise sein – dafür gibt es spezielle Systeme die Abhilfe schaffen können
- Lichtsignalanlagen geben optisches Feedback in Form von Blink- und Blitzlichtern
- Optional können Vibrationskissen solche Systeme erweitern, oder dienen als praktischer Wecker
- Krankenkassen übernehmen die Kosten, denn Hörgeschädigte und gehörlose Menschen haben seit 2014 ein Recht auf eine für sie passende Rauchmelder-Lösung
Gefahrenerkennung auf den ersten Blick
Nicht nur die gerade vergangene, besinnliche Weihnachtszeit, die durch Kerzenschein erhellt wird, birgt häufig Brandgefahr. Dank der gesetzlichen Rauchmeldepflicht in Deutschland gehören Rauchmelder mittlerweile zur Grundausstattung in fast allen Häusern. Sie warnen rechtzeitig vor einem offenen Brand und dem dadurch entstehenden tödlichen Qualm. Aber was ist, wenn man den Alarm handelsüblicher Rauchmelder nicht wahrnimmt?
Für jemanden, der hörgeschädigt ist, können Alarmtöne zu leise sein. Für einen Gehörlosen unmöglich zu hören. In Deutschland trifft das laut dem Deutschen Gehörlosen Bund auf etwa 80.000 Gehörlose und 18 Millionen Schwerhörige zu. Glücklicherweise kommen für sie spezielle Systeme zum Einsatz, die visuell oder durch Vibration warnen.
So funktioniert die Lichtsignalanlage
Sogenannte Lichtsignalanlagen empfangen die akustischen Signale eines Rauchmelders, wandeln diese in elektrische Signale um und geben sie in Form von Blink- und Blitzlichtern wieder. So werden hörgeschädigte und gehörlose Menschen rechtzeitig auf einen Brand aufmerksam.
Selbst wenn man sein Hörgerät nachts ablegt, braucht man sich nicht sorgen, dass man einen Alarm „verschläft“. Lichtsysteme senden ihr Signal an Empfängergeräte, die überall im Haus verteilt sein können. Ihre Blitzlichter leuchten meist so hell, dass sie selbst mit geschlossenen Augen wahrgenommen werden können. Außerdem kann man die Systeme zusätzlich mit einem Vibrationskissen ausstatten, das man beispielsweise unter sein Kopfkissen legt. Dann kann man sorglos schlafen.
Die Funkvernetzung von Lichtsignalanlagen garantiert, dass Licht- und haptische Signale aktiviert werden, wenn ein Melder in der Wohnung ausgelöst wird. Besonders nützlich sind diese Anlagen auch, weil mit ihnen nicht nur der Rauchmeldealarm, sondern auch andere Alltagsgeräusche umgewandelt werden können.
Unübersehbare Helfer für zu Hause oder unterwegs
Lichtsignale kommen nicht nur bei Alarmanlagen, sondern auch bei Türklingeln, Telefonen und Weckern zum Einsatz – eben überall dort, wo man auf etwas aufmerksam gemacht werden muss! Auch hier wandeln die Signalanlagen akustische Signale in wahrnehmbares Blinken und Blitzen um und erleichtern Schwerhörigen und Gehörlosen erheblichen ihren Tagesablauf.
Wird zum Beispiel ein Sender an der Türklingel befestigt, wandelt dieser das Klingeln in akustische Funkwellen um und leitet diese an das Empfängergerät weiter, das dann blinkt oder vibriert. Das gleiche Prinzip gilt für Alarmanlagen gegen Einbrüche. Und das beste: Solche Geräte gibt es mittlerweile auch für unterwegs!
Gerade hier möchte man eine praktische Wecker-Lösung haben, die handlich und leise ist. Produkte wie beispielsweise der „Iluv SMShaker“, ein Vibrationskissen, welches sich via Bluetooth über das Smartphone konfigurieren und steuern lässt, eignen sich prima und sind sehr beliebt. Diese Geräte werden einfach unter das Kissen gelegt und wecken mit unterschiedlich starken Vibrationen. Wahlweise ganz ohne zusätzlich akustische Signale, wecken sie damit auch nicht gleich das ganze Hotel auf.
Zudem kann eine handelsübliche Smartwatch als praktische Unterstützung dienen. Die meisten Modelle vibrieren am Handgelenk und können somit die Weckfunktion oder sonstige Signale sehr einfach über einen haptischen Impuls vermitteln.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Hörgeschädigte und gehörlose Menschen haben seit 2014 ein Recht auf eine für sie passende Rauchmelder-Lösung. Entsprechend müssen gesetzliche Krankenkassen zumindest einen Großteil der Kosten für Rauchmelder mit Lichtsignalanlagen übernehmen.
Wichtig zu wissen ist, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt werden muss. Zunächst vom HNO-Arzt ein Rezept erstellen lassen und dann einen Kostenvoranschlag mit allen relevanten Bestandteilen bei der Krankenkasse einrichten. Letzteres übernimmt bei einigen Anbietern auch der Hörakustiker.
Oder der Hersteller selbst reicht die Kostenindikation ein. Ist man nicht sicher, welches System am besten für den individuellen Bedarf geeignet ist, beraten Hörakustiker, denn sie kennen sich mit den verschiedenen Produkten auf dem Markt aus. Übrigens: Die Kassen übernehmen auch Sets, die zum Beispiel aus Rauchmeldern, Türklingeln und Weckern mit Licht- und Vibrationsmeldern bestehen. So wird für jeden eine individuelle Lösung bereitgestellt.
Die Schritte zur passenden Rauchmelder-Lösung
- Beratung bei einem Hörakustiker in Ihrer Nähe
- Rezept vom Arzt erstellen lassen
- Kostenvoranschlag via Hersteller oder Hörakustiker an die Kasse senden
- Kauf und Einrichtung der Anlage
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